Was ist passiert?
Im August 2007 ist Roman Leuchtmann (am Unfalltag 27 Jahre alt) abends mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine und einem leeren Strohgatterwagen auf der Landstrasse von Bilderlahe nach Rhüden (bei Seesen, Landkreis Goslar) gefahren. Die Strasse ist kurvig, am Ortsende Bilderlahe weist ein Warnschild auf den kurvigen Verlauf hin. Es war ein sonniger Tag und auch am Abend noch sehr hell. An den Seiten der Landstrasse stehen in regelmässigen Abständen grosse Bäume; die Strasse verläuft bei Adenhausen erst in einer Links- dann in einer Rechts- und anschliessend wieder in einer Linkskurve.
Hinter der Rechtskurve wollte Herr Leuchtmann mit dem Gespann nach links in einen Feldweg einbiegen. Als er mit der Zugmaschine schon in diesen Feldweg fuhr ist in die linke Rückseite des Strohgatterwagens ein Motorrad gefahren.
Der Gatterwagen ist durch den Aufprall auf die rechte Seite gestürzt, das Motorrad fing Feuer. Der Motorradfahrer ist durch den Aufprall sofort gestorben.
Laut erstem Gutachten soll Herr Leuchtmann weder geblinkt noch Schulterblicke vorgenommen haben. Der Motorradfahrer habe überholen wollen und sei durch das plötzliche Linksabbiegen des Treckers überrascht worden. Er habe keine Chance mehr gehabt, den Unfall zu verhindern, somit läge die Schuld am Unfall bei Herrn Leuchtmann.
In der Folgezeit ist mit einer - wie ich finde - unglaublichen Art durch den Amtsrichter alles ignoriert worden, was Roman Leuchtmann entlastet. Auf der nächsten Seite sind die Vorwürfe und Fakten im Detail aufgeführt. Zur Klarstellung: Es wird hier nicht angenommen, daß der Motorradfahrer die alleinige Schuld am Unfall hat. Ebenso wenig wird aber davon ausgegangen, dass diese ausschliesslich bei Herrn Leuchtmann liegt. Unter Berücksichtigung aller Fakten (sowohl be- als auch entlastend) ergäbe sich sicher eine faire Beurteilung zwischen diesen beiden Möglichkeiten.
Den Hinterbliebenen des getöteten Motorradfahrers möchte ich mein aufrichtiges Beileid ausdrücken und darauf hinweisen, dass sich diese Seite gegen das Vorgehen des Amtsrichters - nicht aber gegen sie oder den Motorradfahrer selbst richtet.