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Fahrweise Leuchtmann
 
Herr Leuchtmann gilt für den Richter als Gefahr für den Strassenverkehr, welcher er mit dem Führerscheinentzug begegnet.

Der Richter argumentiert, alleine das Abbiegen mit einem vollen Gatterwagen (zuvor hatte Herr Leuchtmann Stroh angeliefert) sei eine unverantwortliche Gefahr. Zur Jahreszeit, in welcher der Unfall passierte, sind viele Landwirte mit vollen Gatterwagen unterwegs. Ein Verstoss gegen die Strassenverkehrsordnung wird zumindest nicht geahndet.
Damit Roman Leuchtmann beim Anliefern  nicht mit einem vollen Anhänger und schlechter Sicht nach hinten links abbiegen musste ist er am Nachmittag des Unfalltages immer an seinem Ziel vorbei in das Dorf Bilderlahe gefahren, hat dort am Dorfplatz gewendet und ist dann zurück zum Ziel gefahren. Dort konnte er ohne Gefahr nach rechts auf den Zielhof abbiegen. Für diese Fahrmanöver gibt es diverse Zeugen.

Somit ist er bewusst der Gefahr des Linksabbiegens von der Landstrasse aus dem Weg gegangen und hat ebenso im Wissen der gefährlichen Situation abends das Linksabbiegen mit leerem Anhänger vorgenommen. Er hat frühzeitig geblinkt und immer wieder Schulterblicke vorgenommen. Als er mit seinem Schlepper schon im Feldweg war nahm er das sehr schnelle Motorrad erst unmittelbar vor Aufprall in den noch auf der Strasse befindlichen Anhänger war.