Der Motorradhelm hat sich durch den Aufprall vom Kopf des Fahrers gelöst. Er befand sich auf der Gegenfahrbahn hinter dem umgestürzten Anhänger und ist zusammen mit dem Motorrad, Benzin und den Strohresten verbrannt. Die Position ist in der polizeilichen Akte vermerkt. Der Abdruck des verbrannten Helms im Asphalt war über Wochen zu sehen:

Aus der Tatsache des gelösten Helms lassen sich alleine zwei mögliche Umstände schlussfolgern: Der Helm war nicht ordnungsgemäss getragen oder verschlossen und konnte sich daher tatsächlich sofort zu Beginn des Aufpralls vom Kopf des Motorradfahrers lösen oder die Aufprallgeschwindigkeit war so hoch, dass auch ein richtig getragener Helm nicht halten konnte. Dieses würde aber durch den Kinnriemen Schnittverletzungen verursachen - diese sind nicht dokumentiert und daher nicht (mehr) feststellbar. Es ist also sehr wahrscheinlich von der ersten Variante auszugehen.
Hat der Helm sich trotz ordnungsgemässem Tragen gelöst spricht dieses deutlich für eine höhere Geschwindigkeit des Aufpralls - also falsche Angaben im belastenden Gutachten. Beide möglichen Fälle bedeuten eine klare Entlastung von Roman Leuchtmann.
All diese Tatsachen lässt der Richter bisher trotz vieler Hinweise vollkommen unberücksichtigt und folgt alleine dem belastenden Gutachten, nimmt in der Verhandlung sogar aufgrund einer einzigen Zeugenaussage eine andere Liegeposition des Helms direkt neben dem Motorrad an obwohl der tatsächliche Liegeplatz dokumentiert ist.