Ein Leserbrief zum Verhandlungstermin und der Berichterstattung:
Zum Artikel: „ Bewährung für fahrlässige Tötung“ in der GZ vom 5.7.08
( Verhandlung vor dem AG Seesen vom 4.7.08)
Als Zuschauer beim beschriebenen Termin erscheint mir nachfolgende Anmerkung zum Verfahren angebracht:
In 25 Dienstjahren in leitender Funktion in der Polizeiinspektion im Landkreis Goslar ist mir kein Gerichtsverfahren bekannt geworden, in dem ein Angeklagter in so – nach meinem Empfinden - entwürdigender Weise behandelt wurde.
Selbst wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Sinne der Anklage allein- oder –teilschuldig ist, habe ich bisher nie erlebt, dass dem Angeklagten in der fast halbstündigen „Urteilsbegründung“ so massiv und gezielt herabsetzend und gebetsmühlenhaft wiederholend vorgeworfen wurde, dass er von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, Beweisanträge zu stellen, bzw. Zeugen zu benennen, die seiner Entlastung hätten dienen können ( darunter. auch ein aus Hannover angereister vereidigter Sachverständiger, nach dessen Auffassung auch ein abweichender Unfallablauf denkbar gewesen ist ).
Wenn einem Angeklagten diese legitimen Rechte aber vom Amtsrichter von vornherein lediglich als „Tricks zur Verschleierung seiner Schuld“ ausgelegt werden, und vorgenannte Zeugen, die im Gerichtsgebäude anwesend waren, bei einem so schweren Tatvorwurf nicht einmal angehört werden, dann wachsen in mir Zweifel, ob in diesem Verfahren andere als den Angeklagten belastende Beweismittel überhaupt eingeführt werden sollten.
Karsten Daerr
Kriminaloberrat i.R.
Goslar