Existenzvernichtung.de
 
Sturz auf die rechte Seite
Alle Gutachter sind sich einig (auch der einzige belastende Gutachter!), dass das Motorrad während der Bremsung auf die rechte Seite stürzte und das Vorderrad nach links wegrutschte.

Trotzdem unterstellt der belastende Gutachter eine Überholabsicht, dass heisst eine Fahrtrichtungsverlagerung des Motorrades nach links zur Gegenfahrbahn hin. Jeder Fahrrad- Moped- oder Motorradfahrer weiss, dass eine solche Richtungsänderung immer mit einem Verlagern des Oberkörpers zur Kurveninnenseite verbunden ist. Alleine der Versuch, in einer Linkskurve den Oberkörper nach rechts zu lehnen, ist absolut unfahrbar.

Hier soll nun aber eine Richtungsänderung nach links mit zwangsweiser Linkslage des Oberkörpers und gleichzeitig ein Sturz auf die rechte Seite stattgefunden haben - während das Vorderrad nach links zur Innenseite der unterstellten Richtungsänderung weggerutscht sein soll!?

Das unstrittige Stürzen auf die rechte Seite und Wegrutschen des Vorderrades nach links ist aber nur dann erklärlich, wenn das Motorrad sich in der Rechtskurve und somit in einer Rechtslage befand, der Oberkörper nach rechts gelehnt war - also ganz sicher keine Überholabsicht und keine Richtungsänderung nach links stattgefunden haben!

Trotzdem nehmen belastender Gutachter und der Richter diesen Überholvorgang als unstrittig an und ignorieren die Gegengutachten.
Ein Teil des zerstörten Motorrades