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Unfallzeuge
 
In der Mitte des Bildes (bei der kleinen Fahne) hat ein Zeuge das Motorrad von seiner Terrasse aus gehört. Es ist mindestens vom unteren Bildrand bis zur Unfallstelle am oberen Bildrand zu hören. Der Zeuge spricht von einer deutlichen und fortlaufenden Beschleunigung des Motorrades, das Motorengeräusch endete mit dem Knall durch den Unfall. Nach dem Knall wählte der Zeuge sofort den Notruf.

Setzt man für den unteren Bildrand nur 50 km/h Anfangsgeschwindigkeit für das Motorrad voraus und nimmt dann die kontinuierliche Beschleunigung eines Hobbyradfahrers an, ergibt sich schon kurz hinter Adenhausen im oberen Drittel des Bildes eine Fahrgeschwindigkeit von 150 km/h.

Dieses deckt sich mit zwei Unfallgutachten.

Der Amtsrichter schenkt dieser Aussage keinen Glauben und schreibt, der Zeuge habe ja "irgendein" anderes vorausfahrendes Motorrad hören können und führt später aus, das Motorrad habe schliesslich auch im zweiten Gang die Landstrasse entlangfahren und dann den Motor hochdrehen können und daher sei ein Rückschluss auf die tatsächliche Beschleunigung nicht möglich.