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Das Urteil - Unwahrheiten und Rechenfehler
 
 
Das Urteil liegt nun schriftlich vor. Es ist in weiten Teilen unsachlich und  hasserfüllt und nachweisbar inhaltlich in diversen Punkten schlicht falsch. Hier sollen nur wenige Beispiele erwähnt werden, vieles wiederholt sich aus der Verhandlung:

Nahezu skandalös ist folgende Aussage des Richters im Urteil: "Zu Lasten des Angeklagten musste weiterhin berücksichtigt werden, dass er digital verfälschte Fotos einreicht, mit dem Versuch, das Gericht zu täuschen". Hier können die fraglichen Bilder und unabhängig gefertigte Bilder der gleichen Ansichten zum Vergleich angesehen werden. Die Anschuldigung ist alleine rechtlich bedenklich und nachweisbar erfunden und haltlos! Sie wird aber zu Lasten Roman Leuchtmann gewertet!

Der Richter führt wieder aus, das Motorrad habe sich durch das Entfernen vom Zeugen allenfalls angehört, als würde es beschleunigen. Dieses sei eine akustische Täuschung welche auch der Gutachter Bestätigt. Gemeint ist hier der Doppler-Effekt: Das Gegenteil der Behauptung des Richters ist aber korrekt. Eine sich entfernende Geräschquelle hat eine sinkende Frequenz, es hört sich also an wie ein Bremsen! Also physikalisch gesehen ein grober Fehler im Urteil, man wundert sich über die Physikunkentnisse des Richters und des Gutachters!

Der Richter führt aus, der Aufprallimpuls habe 12.000 Kg pro Meter pro Sekunde betragen. Die Einheit für einen Impuls ist aber Kilogramm MAL Meter pro Sekunde. Bei der Berechnung aus 300 Kg und 40 km/h vergisst der Richter, die KM/h in m/s umzurechnen (/3,6) und begründet sein Urteil somit mit einem 360% (!) falschen Wert aus einer unzweifelhaft und nachweisbar falschen Berechnung. Also wieder physikalisch gesehen grobe Fehler im Urteil....

Der Richter schreibt, Roman Leuchtmann habe schon unmittelbar nach dem Unfall "seinen" Gutachter beauftragt da ihm klar war, daß der vom Gericht beauftragte Gutachter seine Schuld beweisen würde. Anschliessend habe er das eigene Gutachten bewußt zurückgehalten um erst abzuwarten, was ihm laut Gericht zur Last gelegt würde.
Diese Darstellung der Abfolgen ist nachweislich vom Richter frei Erfunden und hat mit der Wirklichkeit absolut NICHTS zu tun. Beweisbar wurde das Gutachten Modro unmittelbar nach dem Führerscheinentzug und der Mitteilung über das belastende Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben, aslo lange nach dem Unfall. Es wurde erst im Novemmer 2007 erstellt. Die Schilderung des Richters ist also haltloser "Blödsinn"; auch seine Ausführung daß Gutachter M. den defekten Anhänger noch am Unfallort besichtigt hatte ist frei erfundene Unwahrheit. Beweisbar wurde der Anhänger im Oktober 2007 ca. 2 Kilometer von der Unfallstelle auf einem Feld besichtigt, zu dem ihn der Besitzer (ein Landwirt) gezogen hatte. Das einzige was der Richter hier beweist, ist daß er Verteidigungsansätze von vorne herein als Taktik zur Verschleierung der Schuld auslegt. Also nachweisbar grobe Fehler bezüglich der Zusammenhänge und erfundene Unterstellungen im Urteil....


Der Richter gibt im schriftlichen Urteil an, die Bremsspur sei 25,7 Meter lang gewesen und das Motorrad habe hierfür 1,1 Sekunden benötigt, daher habe der Motorradfahrer nichts mehr gegen den Unfall tun können. Er sei aber sicher unter 100 km/h gefahren. Es ergeben sich aber aus 25,7 Meter für 1,1 Sekunden, 23,36 m/s - was 84,09 km/h im Mittel des Bremswegs entspricht. Der Aufprall hat laut Urteil mit nur 40 km/h stattgefunden. Mittlere Geschwindigkeit während Bremsung also 84,09 km/h, Aufprall am Ende mit 40 km/h bzw. 44,09 km/h weniger. Daraus folgt logisch Geschwindigkeit bei Beginn der Bremsung 84,09 + 44,09 km/h (sofern man eine gleichbleibende Verzögerung während der Bremsspur ansetzt). Das Motorrad fuhr also nach dieser Berechnung auf Grundlage des Urteils bei Beginn der Bremsspur
128,18 km/h. Dieser Wert entspricht weitgehend dem entlastenden Gutachten welches das Gericht aber für falsch und unbeachtenswert hält. Auch hier also physikalisch und logisch große Unstimmigkeiten im Urteil...

Der Richter schreibt, selbst bei überhöhter Geschwindigekit des Motorrades habe Roman Leuchtmann die Schuld daher laut geltender Rechtssprechnung auch mit überhöhter Geschwindigkeit eines Überholers rechnen muss. Dieses mag vollkommen richtig sein - der Richter verkennt aber, daß das Motorrad offensichtlich NICHT überholt hat. Vergleiche hierzu Punkt "Bremsspur", die Schilderung des entlastenden Gutachters etc...

Der Richter gibt an, selbst das Landgericht habe bei der Beschwerde über den Führerscheinentzug seine Sicht der Dinge bestätigt. Nicht erwähnt wird hier, daß diese Beschwerde umgehend nach Entzug der Fahrerlaubnis eingelegt wurde noch bevor das entlastende Gutachten und entlastende Zeugenaussagen vorlagen und die Ermittlungsakte zu diesem Zeitpunkt der Verteidigung trotz mehrfacher Aufforderung noch immer nicht zugesandt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das Landgericht der Beschwerde nicht stattgegeben da alleine ein belastendes Gutachten in den Akten war. Dieses ist aber sicher keine Bestätigung des Landgerichts für die Sichtweise des Amtsrichters zu allen in den Monaten danach vorgelegten Fakten zum Unfallhergang, dieses würde hellseherische Fähigkeiten des Landgerichts voraussetzen. Wieder eine unsachliche Argumentation im Urteil...

Die Aufzählungen liessen sich fast endlos fortsetzen.....