Der Motorradfahrer hatte diverse Verletzungen, welche dokumentiert sind. Auf die einzelnen Details soll hier nicht eingegangen werden.
Ein Gutachten der Universitätsklinik Göttingen, welches der zuständige Amtsrichter in Auftrag gegeben hat führt aus, dass die Wahrscheinlichkeit der tödlichen Kopfverletzungen bei einer Aufprallgeschwindigkeit von nur 40 km/h bei unter 10% liegt (im Umkehrschluss also zu 90% eine höhere Fahr- und Aufprallgeschwindigkeit vorgelegen hat) wenn starke Kopfverletzungen vorliegen und ein Helm getragen wurde.
In der Verhandlung stellte der Richter heraus, der Motorradfahrer sei aus seiner Sicht an einem Genickbruch verstorben. Dieser ist gemäß Gutachter sowohl bei 40 km/h als auch bei 60 km/h Aufprallgeschwindigkeit möglich.