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Die Bremsspur...
Auf diesem Bild erkennt man die Bremsspur des Motorrades. Sie beginnt deutlich erkennbar rechts der Mittellinie und verläuft bis zum Aufprall schräg  nach links. Am Ende knickt sie nach links ab, es sind sich alle Gutachter einig, dass hier das Vorderrad durch einen Sturz auf die rechte Seite nach links wegrutschte.

In den Ausführungen des belastenden Gutachters, auf denen die Anklage basiert heisst es, das Motorrad habe überholt als Herr Leuchtmann plötzlich nach links zog.

Warum befindet sich das Vorderrad des Motorrades unmittelbar vor der Unfallstelle noch rechts der Mittellinie wenn es doch überholen wollte?

Breite des Anhängers mit Gitteraufbau: ca. 3 Meter. Das entspricht in etwa der Fahrbahnbreite! Zum Überholen wäre ein Ausweichen deutlich auf die Gegenfahrbahn erforderlich gewesen, was die Bremsspur aber widerlegt!


Ist es glaubhaft, dass ein Überholen, also ausweichen nach links auf die Gegenfahrbahn bei unterstellter normaler Landstrassenfahrgeschwindigkeit von Beginn der Bremsspur bis zum Aufprallpunkt überhaupt noch fahrbar ist?
Oben der Verlauf der Bremsspur, unten ein Bild eines vergleichbaren Treckergespanns auf der identischen Landstrasse. Man sieht, dass der Anhänger deutlich mindestens bis zur Mitte der Fahrbahn reicht - ein Überholen wäre tatsächlich nur ganz auf der Gegenfahrbahn möglich, nicht aber im Bereich der Mittellinie. Zudem ist keine Sicht auf Gegenverkehr möglich.