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Kein Spiegel am Trecker
Im Beschluss des zuständigen Amtsrichters vom 13.9.2007 entzieht dieser Herrn Leuchtmann (bis heute!) den Führerschein. In der Begründung schreibt er unter anderem:

"Für den Beschuldigten war erkennbar, dass die landwirtschaftliche Zugmaschine nicht vorschriftsmässig ausgerüstet war, denn es fehlte der linke Spiegel. Trotzdem hat der Beschuldigte das Fahrzeug in Betrieb gesetzt...."

In der STVZO heisste es jedoch: "Lastfahrzeuge müssen einen Spiegel für die Beobachtung der Fahrbahn nach Rückwärts haben. Dies gilt nicht, wenn eine zweckentsprechende Anbringung des Rückspiegels an einem Fahrzeug technisch nicht möglich ist, ferner nicht für land- oder forstwirtschaftliche Maschinen."

Im übrigen gibt es keinen handelsüblichen Trecker (außer ganz neue Riesenschlepper), bei denen die Spiegel weit genug auseinander montiert sind, um an einem vollen Gatterwagen vorbeischauen zu können. Der Amtsrichter müsste also nach seiner Argumentation jedem Landwirt zu Erntezeit den Führerschein entziehen.

Der Trecker hatte einen Innnen- und keinen Aussenspiegel. Die Strassenverkehrszulassungsordnung verlangt gar keinen Spiegel. Trotzdem wertet der Richter das Fahrzeug als "nicht vorschriftsmässig" und beweist damit fehlende Sachkenntnis. Auf diesen Punkt hingewiesen führt geht er auf diesen offensichtlichen Fehler nicht mehr ein und führt schon am 21.9.2007 (Verhandlungstermin und erstmalige Anhörung von Herrn Leuchtmann findet statt am 4.7.2008!) aus:

"Hätte der Beschuldigte nicht seine Sorgfaltspflicht so grob verletzt, wäre der Motorradfahrer nicht getötet worden" und "Die Einlassung des Beschuldigten lässt eine Unrechtseinsicht vermissen. Der Beschuldigte weist augenscheinlich jegliche Verantwortung am Tod eines Menschen von sich, weshalb es das Gericht nicht verantworten kann,...den Beschuldigten noch am Strassenverkehr... teilnehmen zu lassen."

Handelt es sich hier um einen Beschuldigten oder bereits um einen Verurteilten? Der Richter ist hier anscheinend wenig objektiv - durch sein Verhalten fragt man sich, ob er sich für den direkten Hinweis auf seine fehlende Fachkenntnis und falsche Ausführungen "bedanken" möchte.