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Laut Anklage und erstem Gutachten soll Herr Leuchtmann nicht geblinkt haben. Dieses ergibt sich aus untersuchten Glühmitteln der Rückleuchten am Anhänger.

Es wurden drei identische Glühmittel vom Gutachter vor Ort entnommen, eine Soffitte ist durch den Aufprall zerbrochen. Das Fahrlicht soll laut Untersuchung eingeschaltet gewesen sein, der Blinker jedoch nicht.

Ein unmittelbar nach Unfall gefertigtes Photo des Cockpits vom Trecker, welches vom belastenden Gutachter selbst aufgenommen wurde, zeigt deutlich einen betätigten Blinkerhebel!
Bei Räumen der Unfallstelle nach Anweisung der Polizei funktionierte am Trecker sofort der Blinker links unmittelbar bei Einschalten der Zündung.

Der Gutachter relativiert seine Aussage, der Blinker sei nicht betätigt worden nach Konfrontation mit seinem eigenen Photo des gesetzten Blinkers und führt inzwischen aus, der Blinker am Anhänger habe zumindest nicht funktioniert. Zwischen einem nicht betätigten Blinker und einem nicht funktionierenden Blinklicht am Anhänger liegen aber bei der Beurteilung einer Schuld Welten!

Da das Fahrlicht entgegen der Ausführungen des Gutachters wegen absoluter Helligkeit laut Roman Leuchtmann definitiv nicht angeschaltet war (selbst ein Polizist gab an, ohne Licht zum Unfallort gefahren zu sein weil es noch hell war), stellt sich hier die Frage ob der Gutachter die identischen Glühbirnen verwechselt haben könnte oder ob eventuell tatsächlich das Blinklicht am Anhänger wegen eines Kontaktfehlers nicht mitgeblinkt hat.

Das Gericht findet die genannten Punkte offenbar komplett unrelevant da es Herrn Leuchtmann sogar die Möglichkeit unterstellt, unmittelbar nach dem schlimmen Unfall den Blinker aus Berechnung nachträglich gesetzt zu haben.
Oben der umgestürzte Anhänger, unten das Cockpit (fotografiert vom belastenden Gutachter) mit deutlich erkennbarer unten gestauchter und oben gestreckter Manschette um den Blinker (hinter dem Lenkknauf). Im Neutralzustand (Blinker aus) zeigt der Blinkerhebel in Richtung des blauen Punktes auf dem Knauf und wäre hier klar sichtbar.